Studienförderung

Der Studienförderungsantrag für das Wintersemester 2022/2023 und das Sommersemester 2023 kann in der Zeit vom 03.07.2023 bis 28.09.2023 für die beiden letzten Studiensemester bei positivem Studienerfolg und Inskriptions- oder Studienbestätigung der jeweiligen Fakultät in der Gemeinde Zwischenwasser beantragt werden.

Zwischenwässler Studenten, die außerhalb von Vorarlberg an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen studieren, erhalten einen Förderungsbeitrag in Höhe von 40 € pro Semester.

Die Auszahlung erfolgt nach Antragstellung für die positiv abgeschlossenen Semester im bereits erwähnten Zeitraum.
(Wintersemester 2022/2023 und Sommersemester 2023).

Die Förderung wird bis zum Erreichen des 24. Lebensjahres gewährt.

Grundlegende Bedingung für den Erhalt der Förderung ist ein während des Semesters ununterbrochener Hauptwohnsitz in Zwischenwasser.