Rezeptgebührenbefreiung

Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von Rezeptgebühren.

Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung vom Service-Entgelt für die E-Card.

Anträge erhalten Sie direkt beim Bürgerservice der Gemeinde Zwischenwasser. Zuvor können Sie unter www.vgkk.at prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung erfüllen. 


Kontakt 
Gemeinde Zwischenwasser 
Bürgerservice 
T +43 5522 4915
gemeinde@zwischenwasser.at