Bäume und Äste zurückschneiden

Überhängende Äste von Bäumen und Hecken, die die öffentlichen Straßen und Gehsteige behindern, müssen entsprechend gepflegt bzw. zurückgeschnitten werden.

Generell sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Bäume, Sträucher und Hecken, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den öffentlichen Straßenverlauf oder die Benützung der Straßen- und Gehwege behindern, entsprechend zu pflegen, auszudünnen oder allfällig zu entfernen.

Dies ist in der Straßenverkehrsordnung (STVO) geregelt. Bei Nichtbeachtung und Unfällen haftet der Grundstückseigentümer.