Fischerei-Verpachtung Mühltobelbach

Die Gemeinde Zwischenwasser gibt bekannt, dass die Ausübung des Fischereirechtes im „Mühltobelbach“ auf die Dauer von 10 Jahren, das ist von 01.04.2025 bis 31.03.2035, neu verpachtet wird.

Das Fischereirevier Mühltobel umfasst den Mühltobelbach vom Ursprung bis zur Einmündung in die Frödisch.

Die Verpachtungsbedingungen können während der Öffnungszeiten (Montag 07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag jeweils 7.30 bis 12.00 Uhr) beim Gemeindeamt Zwischenwasser eingesehen oder abgeholt werden. Auf Wunsch werden diese auch zugesandt.

Pachtinteressenten werden eingeladen, ihre Angebote mit eingeschriebenem Brief oder persönlich beim Gemeindeamt Zwischenwasser unter Kennzeichnung als

„ANBOT FISCHEREI-VERPACHTUNG MÜHLTOBEL“

einzureichen. Die Angebote müssen bis 10. Jänner 2025, 12.00 Uhr, beim Gemeindeamt eingelangt sein, andernfalls können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gemeinde behält sich das Zuschlagsrecht vor.