Heizkostenzuschuss 2021

Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro in digitaler Form oder persönlich im Gemeindeamt beantragt werden.

Der Antragszeitraum für die Heizperiode 2021/2022 ist vom 18. Oktober 2021 bis 25. Februar 2022.

Die persönliche Antragstellung im Gemeindeamt Zwischenwasser ist während nachstehenden Öffnungszeiten möglich:

Montag bis Freitag   08.00-12.00 Uhr
Montag                      14.00-18.00 Uhr
Mittwoch                   16.00-18.00 Uhr


Die Antragstellung ist nun auch digital möglich.
Das entsprechende Formular ist unter Downloads abrufbar. 


Einkommensobergrenzen

für alleinstehende Personen: € 1.279,00
für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene: € 1.960,00
für Alleinerziehende mit einem Kind: € 1.566,00
für jede weitere Person im Haushalt (insbesondere Kinder) je € 220,00

Der Zuschuss richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Zur Berechnung sind die Einkommensnachweise, wie z. B: Gehaltszettel, Pensions- oder AMS-Bescheid, Kontoauszug oder Wohnbeihilfebestätigung, vorzulegen.

Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice gerne zur Verfügung.

Tel. 05522/4915-0
E-Mail: gemeinde@zwischenwasser.at