Heizkostenzuschuss 2021
Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro in digitaler Form oder persönlich im Gemeindeamt beantragt werden.
Der Antragszeitraum für die Heizperiode 2021/2022 ist vom 18. Oktober 2021 bis 25. Februar 2022.
Die persönliche Antragstellung im Gemeindeamt Zwischenwasser ist während nachstehenden Öffnungszeiten möglich:
Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr
Montag 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch 16.00-18.00 Uhr
Die Antragstellung ist nun auch digital möglich. Das entsprechende Formular ist unter Downloads abrufbar.
Einkommensobergrenzen
für alleinstehende Personen: € 1.279,00
für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene: € 1.960,00
für Alleinerziehende mit einem Kind: € 1.566,00
für jede weitere Person im Haushalt (insbesondere Kinder) je € 220,00
Der Zuschuss richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Zur Berechnung sind die Einkommensnachweise, wie z. B: Gehaltszettel, Pensions- oder AMS-Bescheid, Kontoauszug oder Wohnbeihilfebestätigung, vorzulegen.
Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice gerne zur Verfügung.
Tel. 05522/4915-0
E-Mail: gemeinde@zwischenwasser.at