Straßensperre Engelbrücke

Aus Anlass von Asphaltarbeiten wird die Engelbrücke im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs von Mittwoch, 16. April 2025, ab 08.00 Uhr bis Donnerstag, 17. April 2025, ca. 07.00 Uhr, für den gesamten Verkehr gesperrt.

Diese Verordnung ist mit dem entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 1 StVO 1960 „Fahrverbot“, nach § 52 lit. a, Ziff. 14b StVO 1960 „Verbot für Fußgänger“ sowie nach § 53 StVO 1960 Ziff. 16b „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieses Zeichen in Kraft.