Straßensperre Schmalzgasse

Aus Anlass von „Abbrucharbeiten bei Haus Nr. 18, Schmalzgasse“ wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, der Straßenabschnitt Schmalzgasse ab Einfahrt Furxstraße bis zum Haus Nr. 11 (GST NRN 769/3 und 769/6), am Dienstag, den 12. April in der Zeit von 08.00 bis 17.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt

Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 1 StVO 1960 „Fahrverbot“ und durch Hinweiszeichen nach § 53 Ziff. 16b StVO 1960 „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.