Verbot von Feuerwerken zum Jahreswechsel
Immer mehr Menschen beklagen sich über die Belastungen durch das Abschießen von Feuerwerken und fordern die Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen.
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir daher darauf hinweisen, dass gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 das Abschießen von Raketen im Ortsgebiet generell und somit auch zu Silvester verboten ist.
Aufgrund der erheblichen Lärm- und Feinstaubbelastung leiden vor allem alte, kranke und ruhebedürftige Menschen und Kinder unter dem Lärm und den Emissionen von Feuerwerkskörpern. Wer mit Haustieren wie Katzen und Hunden zusammenlebt, weiß, wie sehr auch viele von ihnen unter den laut knallenden Böllern leiden. Zudem sind wir alljährlich mit Meldungen über zum Teil schwere Verletzungen durch den falschen Umgang mit Feuerwerken konfrontiert.
Erlaubt sind ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie 1, wie z. B. Bienen & Hummeln, Party- und Tischfeuerwerk, Gold- und Silberregen, Knallerbsen etc.
Wir bitten darum – auch aus Rücksicht auf andere – dieses Verbot ernst zu nehmen!