Straßensperre Haldenweg
Aufgrund einer „Hangrutschung“ wird der Haldenweg von Donnerstag, den 01.08.2024 bis auf unbestimmte Zeit gesperrt.
Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 1 StVO 1960 „Fahr- und Gehverbot“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieses Zeichen in Kraft. Eine Benützung des Wanderweges für Fußgänger ist möglich.