Straßensperre Kreuzungsbereich Kirchstraße/Kapfstraße/Schmalzgasse
Aus Anlass von „Asphaltierungsarbeiten und einem Wasserhausanschluss“ wird der Kreuzungsbereich Kirchstraße/Kapfstraße/Schmalzgasse im Zeitraum vom 18. bis 29.09.2023 zeitweise für den gesamten Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Sperre sind Samstage, Sonntage, Feiertage und Nachtzeiten von Montag bis Freitag. Die Benützung für Fußgänger ist innerhalb eines errichteten, sicheren Korridors jederzeit möglich.
Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 1 StVO 1960 „Fahrverbot“ und durch Hinweiszeichen nach § 53 Ziff. 16b StVO 1960 „Umleitung“ und „Ausgenommen Fußgänger“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.