Straßensperre Oberberg
Aus Anlass der „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses“ wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die Gemeindestraße „Oberberg“ ab Haus Nr. 16 bis Haus Nr. 41 von Montag, den 14. August bis Sonntag, den 31. Dezember 2023 einspurig gesperrt. Die Fußgänger haben die südseitige Straßenseite zu verwenden.
Diese Verordnung ist mit dem entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 5 StVO 1960 „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ und § 53 Abs 7a „Wartepflicht für Gegenverkehr“ sowie die Gefahrenzeichen nach § 50 Abs 8b „Fahrbahnverengung rechtsseitig“ und Abs 8c „Fahrbahnverengung linksseitig“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.