Straßensperre Obere Gasse
Aus Anlass eines „Neubau Wohnanlage Obere Gasse Hausnummer 16, 18 und 20“ wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die Obere Gasse und deren umliegenden Zufahrtsstraßen für den Zeitraum von Montag, 20.04.2023 bis Freitag, 21.07.2023 jeweils in der Zeit von 07.30 bis 18.00 Uhr (Montag bis Freitag), ausgenommen Samstag, Sonntag und Feiertage, nachstehende Verkehrsregelungen erklärt:
Obere Gasse a) Fahrverbort ab Hausnummer 14 bis 19, ausgenommen Baustellen- verkehr und Fußgänger bis Gehweg Zöberle
b) ab Kreuzstraße bis Einmündung Daliebisstraße nur für Anrainer und Zustelldienste
Hinweis: Baustellenverkehr
c) ab Bergstraße bis Einmündung Fidelisgasse nur für Anrainer und Zustelldienste
Hinweis: Baustellenverkehr
Fidelisgasse Zu- und Abfahrt ausschließlich für Anrainer und Zustelldienste
Daliebisstraße Einmündung Obere Gasse – Hinweis: Umkehrplatz LKW
Daliebis a) Rechtsabbiegeverbot ab L51 Laternser Straße
Hinweis: Zufahrt Daliebis und Kapfstraße nur für Anrainer und Zustelldienste
b) Rechtsabbiegeverbot Daliebis Mitte talwärts
Hinweis: Zufahrt Daliebisstraße und Kapfstraße nur für Anrainer und Zustelldienste – Umleitung L51
Kapfstraße ab Kirchstraße – Hinweis: Zufahrt Daliebis nur für Anrainer und Zustelldienste, Umleitung L51 Laternser Straße
Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 2 StVO 1960 sowie den Zusatztafeln/Hinweiszeichen kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.