Straßensperre Schmalzgasse

Aus Anlass von „Straßensanierungsarbeiten“ wird die Schmalzgasse ab dem 02.05. bis zum 30.09.2023 für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Zufahrt für Anrainer, Zustelldienste und landwirtschaftlichen Verkehr ist gestattet. Die Benützung für Fußgänger ist jederzeit möglich.

Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 1 StVO 1960 „Fahrverbot“ und durch Hinweiszeichen nach § 53 Ziff. 16b StVO 1960 „Umleitung“ und „Ausgenommen Fußgänger, Anrainer und Zustelldienste“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.