Straßensperre Wanne
Aufgrund eines „Hangrutsches“ wird im Interesse der Sicherheit, die Gemeindestraße „Wanne“ ab Montag, 25.11.2024 bis auf unbestimmte Zeit gesperrt. Die Zufahrt bis zum Haus Nummer 3 ist talseitig möglich. Die Zufahrt zu den Häusern mit den Nummern 2, 4, 5, 6, 7, 9, 11 und 13 erfolgt von der Bergseite. Fußgänger können die Straßensperre im dafür vorgesehenen Korridor passieren.
Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 1 StVO 1960 „Fahrverbot“ und durch Hinweiszeichen nach § 53 Ziff. 16b StVO 1960 „Umleitung“, den Zusatztafeln „Zufahrt gestattet für Haus Nummer 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 11 und 13“ sowie „Ausgenommen Fußgänger“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.