Wanderwegsperre „Rotes Tor“

Aufgrund von „Felssturz- bzw. Steinschlaggefahr“ wird der Wanderweg „Rotes Tor“, ab Höhe der Schrankenanlage, in der Zeit von Montag, den 03.02.2025 bis auf unbestimmte Zeit gesperrt.

Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit. a, Ziff. 1 StVO 1960 „Fahr- und Gehverbot“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieses Zeichen in Kraft.