Hundeabgabe
Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Zwischenwasser eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter.
Die Hundeabgabe beträgt für jeden gehaltenen Hund 108 Euro. Die Verordnung finden Sie hier.
Der Hundehalter ist ebenso verpflichtet, dem Hund, wenn er außerhalb des Hauses und den zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird, eine für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen.
Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.
Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen. Bei Bedarf übernimmt dies gegen Entgelt der Tierarzt oder die Wohnsitzgemeinde.
Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie in der Verordnung unter Downloads. Zur Bewilligung für die Haltung eines Listenhundes gelangen Sie hier.
An- und Abmeldungen können im Bürgerservice der Gemeinde Zwischenwasser oder unter Formulare/Hundehaltung gemacht werden.
Die Hundekotsäckchen können beim Bürgerservice und bei den aufgestellten Sackspendern im Gemeindegebiet bezogen werden. Entsorgt können diese dann sowohl im normalen Restmüll als auch in den bereitgestellten Müllkübeln werden.