Parkverbot
Das Parken auf dem Gemeindeparkplatz „Hauptstraße, Grundstück Nummer 230“ ist für sämtliche Kraftfahrzeuge verboten.
Ausnahme: PKW (Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen) bis zu max. 24 Stunden
Das Parken auf dem Gemeindeparkplatz „Hauptstraße, Grundstück Nummer 230“ ist für sämtliche Kraftfahrzeuge verboten.
Ausnahme: PKW (Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen) bis zu max. 24 Stunden