Legalisator

Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags. 

Zuständig für die Gemeinde Zwischenwasser ist Legalisator Jürgen Nachbaur.

Der Legalisator unterliegt der Amtsverschwiegenheit.

Eine Terminvereinbarung mit unserem Legalisator ist einfach. Er reagiert sehr flexibel und rasch.
Die Vertragsbearbeitung dauert im Normalfall ca. 15 Minuten.

Adresse:
Jürgen Nachbaur
Wiesenweg 4
6835 Zwischenwasser

Tel.: +43 664 888 190 18
E-Mail: juergennachbaur@hotmail.com


Gebühren:
Vertragswert bis             €     700,--                 3,00 €
Vertragswert bis             €   3.000,--                7,00 €
Vertragswert bis             €   7.000,--                9,00 €
Vertragswert bis             € 35.000,--              24,00 €
Vertragswert über          € 35.000,--              31,00 €
bei unbestimmtem Wert                                3,00 €

für die erste Unterschrift, für jede weitere Unterschrift +50 %

zzgl. Stempelgebühr in Höhe von 14,30 €