Bundespräsidentenwahl
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Bundespräsidentenwahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Ob diese Voraussetzungen zutreffen, ist (abgesehen) vom Wahlalter, nach dem jeweiligen Stichtag der Wahl zu beurteilen.
Wählen mit der amtlichen Wahlinformation
Im Normalfall wird die Wahlinformation automatisch per Post den Wählern zugesandt. Die Wahl kann dann am Wahlsonntag im zugeteilten Wahllokal der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Ausnahmen davon bilden die Briefwahl mittels Wahlkarte und die Wahl durch den Besuch der Wahlkommission für Gehunfähige.
Wählen mit der Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen voraussichtlich verhindert sind.
Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl können persönlich im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil mittels der amtlichen Wahlinformation beigefügten Anforderungskarte, per Post, Fax, E-Mail oder Online-Antrag beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Der Antrag kann formlos eingebracht werden. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, Zustelladresse der Wahlkarte, Kopie des Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis), Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse für Rückfragen.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.