Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren zunächst für einen Zulassungsantrag und dann folgend für das eigentliche Volksbegehren in einer Frist von einer Woche 100.000 Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen.

Nach § 7 Volksbegehrengesetz ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat (=Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind) besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Somit sind auch Auslandsösterreicher stimmberechtigt, die eine gültige Eintragung in der Wählerevidenz haben.



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