Studienförderung
Der Studienförderungsantrag für das Wintersemester 2019/2020 und das Sommersemester 2020 kann in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.09.2020 bei positivem Studienerfolg und Inskriptions- oder Studienbestätigung der jeweiligen Fakultät in der Gemeinde Zwischenwasser beantragt werden.
Zwischenwässler Studenten, die außerhalb Vorarlbergs an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen studieren, erhalten einen Förderungsbeitrag in Höhe von 40,00 € pro Semester.
Die Auszahlung erfolgt nach Antragstellung für die positiv abgeschlossenen Semester im bereits erwähnten Zeitraum.
(Wintersemester 2019/2020 und Sommersemester 2020).
Die Förderung wird bis zum Erreichen des 24. Lebensjahres gewährt.
Grundlegende Bedingung für den Erhalt der Förderung ist ein während des Semesters ununterbrochener Hauptwohnsitz in Zwischenwasser.