Heizkostenzuschuss 2023/2024

Der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 kann im Aktionszeitraum vom 16.10.2023 bis 16.02.2024 bezogen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig Euro 500.

Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von Euro 500 von Amts wegen ausbezahlt. In diesen Fällen muss somit kein neuerlicher Antrag gestellt werden. Es gelten die Anspruchsvoraussetzungen jedenfalls als erfüllt und es ist das aktuelle Haushaltseinkommen nicht mehr nachzuweisen.

Jene Haushalte/Personen, die einen (neuen) Antrag auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen, haben das aktuelle Haushaltseinkommen nachzuweisen.

Einkommensgrenzen Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024:

  • bei einem 1-Personen- Haushalt netto Euro 1.900 (Ausschleifregelung Euro 2.300)
  • bei einem 2-Personen-Haushalt netto Euro 2.800 (Ausschleifregelung Euro 3.200)
  • bei einem 3-Personen-Haushalt  netto Euro 3.250 (Ausschleifregelung Euro 3.650) 
  • bei einem 4-Personen- Haushalt netto Euro 3.650 (Ausschleifregelung Euro 4.050)
  • bei einem 5-Personen-Haushalt netto Euro 4.100 (Ausschleifregelung Euro 4.500)
  • bei einem 6-Personen-Haushalt netto Euro 4.500 (Ausschleifregelung Euro 4.900) 
  • bei einem 7-Personen-Haushalt netto Euro 4.950 (Ausschleifregelung Euro 5.350)
  • für jede weitere Person plus netto Euro 430 (Ausschleifreglung plus Euro 530)  

Ausschleifreglung
Wenn das Haushaltseinkommen über der Einkommensgrenze liegt, wird der Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, vom Wohn- und Heizkostenzuschuss abgezogen. Der Zuschuss reduziert sich mit steigendem Haushaltseinkommen. Liegt das Haushaltseinkommen mehr als 400 Euro über der jeweiligen Einkommensgrenze ist keine Auszahlung mehr vorgesehen. 

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen nachzuweisen.

Eine Antragstellung ist über dieses Formular möglich.

Weitere Auskünfte
Gemeindeamt Fraxern        
Angela Alicke
T +43 5523 64511 - 11