Heizkostenzuschuss PLUS
Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg reagiert und den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Doch damit nicht genug: Um die gestiegenen Heizkosten abzufedern, gibt es nun den neuen "Heizkostenzuschuss PLUS". Dieser beträgt ebenfalls 330,- Euro.
Mit dem "Heizkostenzuschuss PLUS" wollen breite Teile der Bevölkerung erreicht werden. Deshalb wurde die Einkommensgrenze jetzt noch einmal auf folgende (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt ausgeweitet:
1 Personenhaushalt 1.860,- EUR
2 Personenhaushalt 2.790,- EUR
3 Personenhaushalt 3.226,- EUR
4 Personenhaushalt 3.648,- EUR
5 Personenhaushalt 4.070,- EUR
6 Personenhaushalt 4.492,- EUR
7 Personenhaushalt 4.914,- EUR
jede weiter Person + 422,- EUR
Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei.
Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss PLUS?
- Der „Heizkostenzuschuss PLUS“ kann bei der Gemeinde persönlich beantragt werden und wird ohne großen bürokratischen Aufwand abgewickelt.
- Es ist auch eine digitale Beantragung möglich: Hier gelangen Sie zum digitalen Formular.
- Jene Haushalte, die den Heizkostenzuschuss des Landes digital beantragt und per Überweisung erhalten haben, wird der „Heizkostenzuschusses PLUS“ automatisch überwiesen.
- Haushalte mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.
Ab wann kann angesucht werden?
Der Heizkostenzuschuss PLUS kann vom 6. März bis zum 31. Mai 2023 beantragt werden.
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung) nachzuweisen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
+43 5522 4915-0
gemeinde@zwischenwasser.at