Jagdgenossenschaft Zwischenwasser – Auszahlung Jagdpacht

Die Aufteilung des Jagdpachteuros 2023/2024 wurde am 17.04.2024 in der Jahreshauptversammlung beschlossen. Gemäß § 15 Abs. 4 des Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 32/1988, liegt das Verzeichnis der auf die einzelnen Grundbesitzer entfallenen Anteile durch 4 Wochen, das ist vom

 29. April bis 28. Mai 2024

 während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Montag bis Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr, Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) im Gemeindeamt Zwischenwasser zur öffentlichen Einsicht auf.

Einwendungen gegen die Abrechnung oder gegen die Festlegung der Anteile sind spätestens bis Ende der Auflagefrist beim Gemeindeamt mündlich oder schriftlich einzubringen.

Nach Beendigung der Auflagefrist wird der Jagdpachtanteil lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung, soweit er den Betrag von 7,30 € übersteigt, an die Genossenschaftsmitglieder überwiesen. Beträge unter 7,30 € sind innerhalb eines Monats in bar zu beheben. Bei schriftlicher Anforderung werden Beträge unter 7,30 € auch überwiesen. 

Für die Jagdgenossenschaft Zwischenwasser
Jakob Rheinberger, Obmann