ID Austria

Mit der ID Austria können Sie sich modern, sicher und digital ausweisen und damit verschiedene Amtswege oder digitale Services von Verwaltung und Wirtschaft online nutzen. Sie ermöglicht die Anmeldung bei der Behörden-App „Digitales Amt“ und die Nutzung verschiedener digitaler Ausweise über die App „eAusweise“.

So erhalten Sie Ihre ID Austria

Österreicher*innen können die ID Austria bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, einer Bezirkshauptmannschaft oder einer anderen Registrierungsbehörde aktivieren lassen. Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz im Ausland können die Aktivierung bei jeder Bezirkshauptmannschaft vornehmen lassen.

Nutzer*innen einer bisherigen Handy-Signatur können diese eigenständig auf eine ID Austria umstellen. Sie werden bei der nächsten Anmeldung mit der Handy-Signatur automatisch durch einen Online-Umstellungsprozess geführt.

Für Bürger*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Landespolizeidirektion Bregenz für die Registrierung der ID Austria zuständig. Dafür ist eine Terminvereinbarung unter www.polizei.gv.at/vbg/ erforderlich.

Voraussetzungen für die Beantragung/Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion in der Gemeinde Zwischenwasser

  • Hauptwohnsitz in Zwischenwasser
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • gültiger österreichischer Reisepass oder Personalausweis
  • Passfoto (den EU-Kriterien entsprechend), nicht älter als 6 Monate ab Aufnahmedatum
  • App „Digitales Amt“ in der aktuellen Version auf dem eigenen Smartphone
  • Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck- und/oder Gesichtserkennungsfunktion (z. B. Face-ID), Internetzugang und Kamerafunktion

Bei der Ersteinrichtung sind wir Ihnen gerne behilflich. Dazu muss die App „Digitales Amt“ bereits auf Ihrem Smartphone installiert sein. Ein Termin ist nicht erforderlich. Die ID Austria ist nach der Registrierung sofort aktiv und kann direkt genutzt werden. Das aktuelle Passfoto ist nach einigen Tagen im App „eAusweise“ verfügbar.

Umstellung der Handy-Signatur auf ID Austria

Am 05.12.2023 wurde die Handy-Signatur vollständig durch die ID Austria abgelöst. Die Ausstellung/Registrierung einer neuen Handy-Signatur ist daher nicht mehr möglich und eine Umstellung auf die ID Austria erforderlich. Die Umstellung Ihrer Handy-Signatur auf eine ID Austria ist online oder über die App „Digitales Amt“ möglich.

Der Umstellungsprozess wird bei der nächsten Online-Anmeldung an einem Webservice automatisch gestartet oder Sie verwenden den Link „Umsteigen von Handy-Signatur auf ID Austria“ unterhalb des Anmeldefensters. Geben Sie die Zugangsdaten Ihrer Handy-Signatur (Telefonnummer und Passwort) ein und folgen Sie den Anweisungen des Umstellungsprozesses. Alternativ können Sie die ID Austria auch über die App „Digitales Amt“ umstellen.

Unterschiedliche Grundvoraussetzungen für die Umstellung

Wurde die Handy-Signatur nicht von einer Behörde ausgestellt (z.B. von der Sozialversicherung, von Banken, etc.), kann sie online nur auf eine ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Die Basisfunktion der ID Austria bietet die gleichen Funktionen wie die Handy-Signatur, auch Ihre Anmeldedaten bleiben gleich und die Signatur mittels SMS-TAN ist weiterhin möglich. Eine ID Austria mit Basisfunktion kann nicht verlängert werden, nach Ablauf ist eine Neuregistrierung der ID Austria mit Vollfunktion bei einer Behörde notwendig.

Wurde die Handy-Signatur von einer Behörde ausgestellt (durch eine Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Finanzamt, FinanzOnline etc.), kann online auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden. Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht erweiterte Registerabfragen und unterliegt höheren Sicherheitsstandards, die z.B. auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird daher nicht angeboten. Die App „Digitales Amt“ oder ein gleichwertiger zweiter Authentifizierungsfaktor (FAQ: Allgemeines zu ID Austria via oesterreich.gv.at) ist erforderlich.


App „Digitales Amt“ / „eAusweise“

Die App „Digitales Amt“ ist Ihr Zugang zur digitalen Verwaltung und ermöglicht z.B. die An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes, Auszüge aus dem Personenstandsregister und viele weitere Behördendienste. Für die Anmeldung in der App ist eine Verknüpfung mit der Handy-Signatur/ID Austria erforderlich. Das „Digitale Amt“ dient auch als zweites Identifikationsmerkmal beim Einloggen in diverse Online-Portale. Dazu verwendet die App die biometrischen Daten (Fingerabdruck/Gesichtserkennung) des Smartphones.

Ausweisdaten wie Führerschein und Kfz-Zulassung, können in der zugehörigen App „eAusweise“ digital genutzt werden. Grundvoraussetzung ist eine bestehende Anmeldung im App „Digitales Amt“ und der Besitz einer ID Austria mit Vollfunktion. Grundvoraussetzung für die Nutzung der App ist eine aktivierte Fingerabdruck- oder Gesichtserkennungsfunktion.

Anleitung zur Installation und Verknüpfung der App

Laden Sie die App „Digitales Amt“ aus dem jeweiligen App-Store auf Ihr Smartphone. Melden Sie sich mit einem Zweitgerät (Laptop, PC) unter oesterreich.gv.at/digitalesamt mit den Zugangsdaten Ihrer Handysignatur/ID Austria (Benutzername/Telefonnummer und Passwort) an. Klicken Sie in der App auf „Anmelden“. Scannen Sie den QR-Code und verknüpfen Sie in den weiteren Schritten Ihr Smartphone mit Ihrem Konto.

Gültigkeitsdauer

Die ID Austria übernimmt bei der Umstellung die Restgültigkeit der Handy-Signatur. Die Gültigkeitsdauer und Details können unter www.a-trust.at/konto oder in der App unter „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“ eingesehen werden. Nach erfolgter Umstellung auf die ID Austria mit Vollfunktion (ersichtlich in den Zertifikatsdaten) kann die Gültigkeitsdauer online unter „ID Austria verlängern“ verlängert werden. Ausländische Staatsangehörige können ihre ID Austria nicht online verlängern. Für die Registrierung einer neuen ID Austria ist der Besuch einer Landespolizeidirektion erforderlich.

Bitte beachten Sie

  • Eine abgelaufene Handy-Signatur kann weder verlängert noch umgewandelt werden.
  • Sind die Zugangsdaten nicht mehr bekannt, muss eine Neuregistrierung der ID Austria bei einer Registrierungsbehörde erfolgen (siehe Voraussetzungen oben).
  • Eine ID Austria mit Basisfunktion kann nicht verlängert werden, es ist ebenfalls eine Neuregistrierung einer ID Austria mit Vollfunktion bei einer Registrierungsbehörde notwendig.

Praktische Hinweise und Tipps

  • Die Gültigkeitsdauer der ID Austria beträgt 5 Jahre ab Neuregistrierung. Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer ID Austria können Sie online eine Verlängerung / Aktualisierung Ihres Zertifikats durchführen.
  • Sie hatten bereits eine Handy-Signatur: Wandeln Sie Ihre Handy-Signatur beim nächsten Login oder über die App „Digitales Amt“ selbst in eine ID Austria um. Dazu benötigen Sie die Zugangsdaten der Handy-Signatur und die Daten des gültigen Reisepasses/Personalausweises (siehe: Umwandlung).
  • Die Registrierung einer ID Austria ist im Zuge der Neuausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises möglich. Dadurch benötigen Sie nur einmal ein Passfoto.
  • Sie haben innerhalb der letzten 6 Monate ein neues Passfoto oder einen neuen amtlichen Lichtbildausweis anfertigen lassen: Überprüfen Sie das Aufnahmedatum der Fotos und verwenden Sie diese, wenn sie nicht älter als 6 Monate sind.
  • Sie benötigen in den nächsten Monaten einen neuen Reisepass/Personalausweis: Lassen Sie die ID-Austria im Zuge der Beantragung des Reisedokuments aktivieren, dann ist ein aktuelles Passfoto nur einmal erforderlich.

Technische Probleme

Bei rein technischen Problemen mit der App „Digitales Amt“ oder mit dem Smartphone verweisen wir Sie gerne an die Serviceline des Bundesrechenzentrums T+43 1 71123 884466 oder via E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at.

Widerruf der ID Austria

Bei Verlust oder aus anderen Gründen ist es möglich, die ID Austria zu widerrufen. Dies kann telefonisch bei der Service-Hotline mit dem Widerrufspasswort oder auch online erfolgen. Beachten Sie dazu die Informationen auf dem Registrierungsblatt, das Sie bei der Neuregistrierung von der Behörde erhalten haben. Der Widerruf der ID Austria ist auch persönlich bei einer Registrierungsbehörde möglich. Dazu ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises erforderlich