Bedarfserhebung Betreuungs- und Schuljahr 2024/2025

Aufgrund des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes sind wir verpflichtet, eine generelle Bedarfserhebung aller 0 bis 14-jährigen durchzuführen. Die Ermittlung des individuellen Betreuungsbedarfs für Ihr Kind erfolgt mittels digitalem Formular.

Zum Formular der Bedarfserhebung

Rückmeldefrist: Montag, 11. März 2024

Diese Bedarfserhebung ist keine Anmeldung. Aus ihr kann auch kein Anspruch auf eine Betreuung abgeleitet werden. Die erhobenen Daten werden dafür genutzt, die bestehenden Angebote zu prüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.

Sobald die Bedarfserhebung abgeschlossen ist, werden die Betreuungsangebote festgelegt. Das für Sie entsprechende Betreuungsangebot kann anschließend im Rahmen der Anmeldung ausgewählt werden.

Ist es Ihnen nicht möglich, das digitale Formular zu bearbeiten, steht Ihnen Frau Sandra Kaufmann, Tel. +43 5522 4915-106, gerne zur Verfügung.

E-Mail: gemeinde@zwischenwasser.at