Heizkostenzuschuss 2022/2023
Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum vom Montag, den 17. Oktober 2022 bis Freitag, den 24. Februar 2023 (Aktionsperiode) beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden und beträgt 330,00 Euro.
Antragstellung:
- persönlich im Gemeindeamt, Bürgerservice
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digital unter folgendem Link: Heizkostenzuschuss
Einkommensgrenze:
Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:
- bei einer alleinstehenden Person netto 1.371,00 Euro,
- bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto 2.057,00 Euro,
- bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto 1.783,00 Euro und
- zuzüglich zu b) und c) bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto 412,00 Euro.
Härtefälle:
In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. überdurchschnittlich großer Wohnraum, der zu beheizen ist; durch den Bezug der Wohnbeihilfe wird die Einkommensgrenze überschritten; hoher gerechtfertigter Wohnungsaufwand), können die erwähnten Einkommensgrenzen bis zu einem Ausmaß von höchstens 10 % überschritten werden. Diese Regelung kann auch bei Bezieherinnen oder Beziehern einer schweizerischen bzw. liechtensteinischen Pension angewandt werden (Anm. diese Personen erhalten im Gegensatz zu österreichischen Pensionsbezieherinnen oder Pensionsbeziehern lediglich eine Sonderzahlung).
Kontakt:
Bürgerserivce
Tel. +43 5522 4915 0
E-Mail: gemeinde@zwischenwasser.at