Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

Wie in den vergangenen Jahren wird auch für die kommende kalte Jahreszeit ein Zuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 500 Euro.

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann online von zu Hause beantragt werden. Unter www.zwischenwasser.at/heizkostenzuschuss ist ab dem 16.10.2023 das Formular für die Antragstellung verfügbar. Eine persönliche Antragstellung im Bürgerservice ist neben der Online-Antragstellung weiterhin möglich.

Zuschuss erhöht 

Um den aktuellen finanziellen Herausforderungen entgegen zu wirken, wurde der Betrag auf 500 Euro (variiert je nach persönlicher Situation) erhöht. 

Keine Barauszahlung 

Der Betrag wird nicht mehr in bar ausbezahlt, sondern auf das bekanntgegebene Bankkonto überwiesen. Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung, etc.) nachzuweisen.

Es gelten folgende Einkommensgrenzen: 

1 Personen HH Euro 1.900 
2 Personen HH Euro 2.800 
3 Personen HH Euro 3.250 
4 Personen HH Euro 3.650 
5 Personen HH Euro 4.100 
6 Personen HH Euro 4.500 
7 Personen HH Euro 4.950 

Man kann mit seinem Einkommen bis zu 400 Euro über der Einkommensgrenze liegen, jedoch vermindert sich somit der Auszahlungsbetrag individuell. Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht.

Zeitraum 

Der Heizkostenzuschuss kann vom 16. Oktober 2023 bis zum 16. Februar 2024 beantragt werden. Nähere Auskünfte und Informationen erhalten Sie gerne telefonisch unter 05522/4915-0 oder senden Sie eine E-Mail an gemeinde@zwischenwasser.at.