Jagd und Jagdgenossenschaft
Grundlage jeder Jagdausübung ist das Jagdrecht. Es ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und umfasst das Recht, das Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen.
Die Verfügung über das Jagdrecht an Grundflächen, die nicht zu einem Eigenjagdgebiet gehören, steht Jagdgenossenschaften zu. Die Gemeinde überträgt der Jagdgenossenschaft die Aufgaben der Verwaltung, Organisation und Geschäftsabwicklung der Jagd innerhalb des Ortsgebiets. Obmann der Jagdgenossenschaft ist Jakob Rheinberger
In der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft , die anlassbezogen tagt, wird der Jagdausschuss gewählt und die Jahresrechnung der Jagdpacht genehmigt.